Cannabis und Recht in Mannheim

Mannheim, 1.12.2016

Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker nennt konkrete Beispiele, warum es keine Entkriminalisierung bei Cannabis gibt

Sprecher Roland Hoffmann erläutert als Einführung die Geschichte des Hanfverbotes

Referenten

Nach der erfolgreichen gleichnamigen Veranstaltung im Heidelberger Literaturcafé informieren die Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke von der Kanzlei 'Becker Behlau' in Mannheim und in Heidelberg (www.strafrecht-anwalt-mannheim.de und www.kanzlei-hd.de) zum Thema "Cannabis und Recht".


Tag und Uhrzeit

Donnerstag, den 01.12.2016, 19 Uhr


Ort

Die Veranstaltung findet im Cohrs, Kaffee & Kunst statt: Lange Rötterstr. 60, 68167 Mannheim


Inhalt

  • Straftatbestände im aktuellen Betäubungsmittelstrafrecht (Handel, Abgabe, Anbau, Einfuhr, Besitz)

  • Mengenbegriffe des BtMG (Geringe Menge, nicht geringe Menge, normale Menge, Auswirkung auf die Strafandrohung)

  • Strafverfolgungspraxis (Eigenkonsum, § 31a BtMG, § 153 / § 153a StGB, Wiederholungstäter)

  • Tipps für das Verhalten im Umgang mit der Polizei (Aussageverweigerungsrecht, Akteneinsicht, Einlassung zum Eigenkonsum, Chatverläufe / Telefonüberwachung, § 31 BtMG Aufklärungshilfe, § 35 BtMG Therapie statt Strafe)

  • Betäubungsmittel und Straßenverkehr (Trunkenheitsfahrten, § 316 StGB / § 24a StVG, Grenzwerte, Maßnahme nach der Fahrerlaubnisverordnung, Ungeeignetheit, regelmäßiger/gelegentlicher Konsum, Voraussetzungen der Wiedererteilung, MPU)

  • Weitere Folgen einer Verurteilung wegen Verstoß gegen das BtMG (Bundeszentralregister, §25 Jugendarbeitsschutzgesetz,Ausländerrechtliche Folgen)

  • Entwurf zum Cannabiskontrollgesetz (Ist das Ende der Prohibition in Sicht?)


Eintritt frei